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NWB Nr. 40 vom Seite 3389 Fach 26 Seite 4595

Rechtsfragen der Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Begriff, Inhalt, Anspruch, Rechtsfolgen bei Fehlern

Dr. Gerhard Etzel

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine sog. Arbeitsbescheinigung auszustellen. Dabei handelt es sich nicht um ein Zeugnis über Führung und Leistung, sondern um eine Zusammenstellung verschiedener Daten, die auf einem amtlich vorgeschriebenen Formular anzugeben sind und für einen eventuellen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Überbrückungsgeld erheblich sind. Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auch unaufgefordert zusammen mit den übrigen Arbeitspapieren bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

I. Begriff und Zweck der Arbeitsbescheinigung

Arbeitsbescheinigung i. S. des SGB III (Arbeitsförderung) ist eine vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit zu erteilende Bescheinigung über alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (§ 312 Abs. 1 SGB III).

II. Inhalt der Arbeitsbescheinigung

Nach dem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit, den der Arbeitgeber auszufüllen hat, sind im Wesentlichen folgende Arten von Angaben zu machen:

1. Persönliche Daten

Sie umfassen Namen, Vornamen, Geburtsdatum (oder Versicherungs-Nr.) u...

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