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BAG 01.10.1997 5 AZR 499/96

Entgeltfortzahlung; | Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung im Ausland

Der Nachweis einer im Ausland aufgetretenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu führen, die erkennen läßt, daß der Arzt zwischen Erkrankung und auf ihr beruhender Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat. Diesen Anforderungen genügt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Maßgabe des Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommens. Der Nachweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann auch durch andere Beweismittel geführt werden; das gilt auch, wenn die Erkrankung im Ausland aufgetreten ist ().

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