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FG München 26.07.2006 4 K 4145/04, NWB direkt 38/2006 S. 3

Abwarten eines Zivilrechtsstreits kein Wiedereinsetzungsgrund

Will der Kläger die Aufhebung eines Erbschaftsteuerbescheids erreichen, weil er entgegen dem Erbschein nicht Miterbe geworden sei, so kann ihm nicht deswegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Klagefrist gegen den Steuerbescheid gewährt werden, weil noch ein zivilgerichtliches Verfahren wegen der Erbenstellung geführt wurde und der Kläger den Ausgang dieses Verfahrens abwarten wollte.

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