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BGH Urteil v. - IX ZR 69/00

Gesetze: BGB § 765; AGBG § 3

Leitsatz

Mußte der Gläubiger einer formularmäßig verlängerten Bürgschaft wegen der bisherigen Gestaltung des Rechtsverhältnisses nicht mit einer - in der früheren Bürgschaftsurkunde nicht enthaltenen - Haftungsausschlußklausel rechnen, entfällt der Überraschungscharakter der Klausel nicht schon durch die Verwendung von Fettdruck. Vielmehr bedarf es hier grundsätzlich eines individuellen Hinweises des Bürgen an den Gläubiger.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2019 Nr. 40
DB 2001 S. 2240 Nr. 42
RAAAC-00986

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BGH, Urteil v. 21.06.2001 - IX ZR 69/00

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