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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 68/06

Gesetze: AO § 216 Abs. 1AO § 216 Abs. 5 TabakStG § 19

Sachliche Billigkeitsgründe bei Überführung sichergestellter Tabakwaren in das Eigentum des Bundes

Leitsatz

Durchreisefälle (wie von Kuba über Spanien nach Deutschland) werden vom Normzweck des § 19 TabakStG nicht erfasst. Daher erscheint eine Überführung sichergestellter Zigarren in das Eigentum des Bundes als eine dem Kläger gegenüber unbillige Härte (Anwendbarkeit des § 216 Abs. 5 AO).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAB-92527

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.06.2006 - 4 K 68/06

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