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BFH 30.05.2006 VII B 345/05, NWB direkt 32/2006 S. 3

Haftung des Grundstückseigentümers bei Vermietung an insolvente GmbH

Bei der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO handelt es sich um eine echte Ausfallhaftung, die an eine wesentliche Unternehmensbeteiligung und an die Gebrauchsüberlassung eines bestimmten Gegenstands anknüpft. Wurde ein Grundstück einer in Insolvenz geratenen GmbH überlassen, erstreckt sich die Haftung auch auf Ansprüche aus einer nach § 17 Abs. 1 UStG vorzunehmenden Vorsteuerberichtigung aufgrund insolvenzbedingter Uneinbringlichkeit von Entgelten, die vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Aufnahme der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vereinbart worden sind. Für die Haftung ist es ohne Belang, ob für den Haftungsschuldner die theoretische Möglichkeit bestand, den Überlassungsvertrag vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung zu kündigen oder ob er aus tatsächliche...

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