OFD Münster

Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld als entgeltliches Rechtsgeschäft

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 012/2006

Mit hat der BFH entschieden, dass die Vereinbarung zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben, den geschuldeten Geldbetrag durch die Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten an einer Personengesellschaft abzugelten, unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung einer Leistung an Erfüllung Statt, steuerrechtlich als entgeltliches Rechtsgeschäft zu beurteilen ist.

Aufgrund des Urteils ist nunmehr ertragsteuerlich auch bei der Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft auszugehen.

Beispiel:

Zur Erfüllung seiner Pflichtteilsschuld in Höhe von 100.000 € überträgt der Erbe A an den Pflichtteilsberechtigten B ein Grundstück. Der Verkehrswert des Grundstücks entspricht dem Pflichtteilsanspruch.

Rechtsauffassung nach neuer BFH-Rechtsprechung:

Für ertragsteuerliche Zwecke ist von einem entgeltlichen Vorgang auszugehen.

Der Erbe A erzielt einen Veräußerungserlös i.H.v. 100.000 €.

Dem Pflichtteilsberechtigten B entstehen in gleicher Höhe Anschaffungskosten.

Die OFD bittet, in offenen Fällen entsprechend zu verfahren.

OFD Münster v.

Fundstelle(n):
FAAAB-87917