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NWB Nr. 24 vom Seite 2035 Fach 19 Seite 3483

Wirtschaftsfaktor Factoring

Nutzen und Lasten des Forderungskaufs

Sabine Rathemacher

Als Factoring (= Debitorenverkauf) bezeichnet man den Kauf von Forderungen verbunden mit der Übernahme von Dienstleistungen. Das Factoring hat seinen Ursprung in den Vereinigten Staaten. Ziel des Factorings ist eine Umsatz deckende Finanzierung in Verbindung mit einer Verkürzung der eigenen Bilanz und einer Sicherung gegen den Ausfall der Forderung. Nachstehend sollen die Funktionen, die Formen des Factorings und dessen Rechtsgrundlagen näher dargestellt werden, bevor auf die rechtlichen Probleme mit der Koppelung von Mehrfachabtretungen und steuerrechtlichen Folgen eingegangen werden kann.

I. Vertragliche Gestaltung

Das Factorinstitut (Factor) kauft von seinem Factoringkunden (Anschlusskunde) Geldforderungen im Rahmen eines Vertrags an. Der Factor prüft vor Vertragsschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko. Der Anschlusskunde informiert seinen Abnehmer darüber, dass die Forderung an einen Factor verkauft wurde und der Rechnungsbetrag an diesen zu zahlen ist. Er stellt dem Factor laufend Rechnungskopien über die Forderungen zur Verfügung bzw. übermittelt diesem die Daten. Sofern die Rechnungsbeträge im l...

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