UM Nr. 2 vom

Europarechtswidrigkeit der Nichtabzugsfähigkeit von Beteiligungsaufwendungen

RA Joachim Englisch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom (Rs. C-168/01, Bosal Holding BV) entsprechend dem Vorschlag des Generalanwalts Alber entschieden, dass im europäischen Konzern der Abzug von Beteiligungskosten bei der Muttergesellschaft nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass die Gewinne der Tochtergesellschaft im Inland steuerbar sind. Die starke Resonanz, welche diese Entscheidung im Schrifttum gefunden hat, gibt Anlass, sich noch einmal eingehend mit ihr zu beschäftigen und ihre tatsächlichen wie rechtlichen Hintergründe zu beleuchten. Von besonderem Interesse auch für die Rechtslage in Deutschland sind die Ausführungen des Gerichtshofs zum Verhältnis zwischen Sekundärrecht und Primärrecht, zum Territorialitätsprinzip und zur Kohärenz der Steuerrechtsordnung.

Dies ist ein Abstract zu einem Aufsatz der Zeitschrift "Unternehmensbewertung & Management" (UM), dem Vorläufer des BBB.

Fundstelle(n):
UM 2/2004
NWB NAAAB-83474