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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 3026/05 EFG 2006 S. 775 Nr. 10

Gesetze: UStG § 15, UStG § 14, 6. EG-Richtlinie Art. 22 Abs. 3a

Anforderungen an Rechnungen zum Vorsteuerabzug beim Kauf von Mobiltelefonen

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug in Rechnungen über Mobiltelefone oder in einer Anlage zur Rechnung (Lieferschein) zur Abwehr von Karussellgeschäften die jedem Gerät vom Hersteller zugeordnete Gerätenummer angegeben werden muss.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 861 Nr. 14
EFG 2006 S. 775 Nr. 10
KÖSDI 2006 S. 15122 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2006 S. 490
JAAAB-82447

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 18.01.2006 - 6 V 3026/05

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