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FG Köln Urteil v. - 5 K 2573/05 EFG 2006 S. 1064 Nr. 14

Gesetze: EStG § 35a Abs 2

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen:

Abhängigkeit der Steuerermäßigung von eigener Beauftragung durch den Steuerpflichtigen, nicht durch eine Wohneigentumsgemeinschaft

Leitsatz

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a EStG setzt eine eigene Beauftragung, den Erhalt einer Rechnung und den Zahlungsnachweis durch den Steuerpflichtigen voraus, gegenüber dem auch die Dienstleistung erbracht werden muss. Die Beauftragung durch den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft und die Erbringung der Dienstleistung gegenüber der Gemeinschaft fällt nicht unter die Vergünstigung, weil in diesem Fall kein arbeitsmarktpolitischer Effekt dahin gehend erreicht werden kann, dass ein Privathaushalt einen Dienstleister für solche Arbeiten beauftragt, die der Haushalt bislang selbst verrichtet hat.

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 1813 Nr. 34
DStRE 2006 S. 1057 Nr. 17
EFG 2006 S. 1064 Nr. 14
KÖSDI 2006 S. 15228 Nr. 9
VAAAB-81218

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FG Köln, Urteil v. 24.01.2006 - 5 K 2573/05

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