Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Düsseldorf 14.11.2005 10 Ta BV 46/05, NWB 10/2006 S. 84

Betriebsverfassung | Mitbestimmung bei Einführung von betrieblichen Ethikrichtlinien

Ein Gesamtbetriebsrat hat bei der Aufstellung von Ethikrichtlinien dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn in diesen Verhaltensregeln mitbestimmungspflichtige Komplexe aufgenommen sind. Die Einführung einer sog. Whistleblower-Klausel – wonach Mitarbeiter verpflichtet werden, einen Verstoß u. a. gegen betriebliche Ethikregeln mitzuteilen – ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Das Verbot der Annahme von Geschenken und Zuwendungen jeder Art unterliegt ebenfalls diesem Mitbestimmungsrecht. Entsprechendes gilt für Verhaltensmaßregeln, die jegliche Belästigung und unangemessenes Verhalten verbieten. Kein Mitbestimmungsrecht besteht bezüglich der Anweisung, die Mitarbeiter dürften nicht ohne Zustimmung der Arbeitgeberin Pressemitteilungen abgeben. Regelungen über private Beziehungen/Liebesbeziehungen unter...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen