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BMF 19.01.2006 IV C 4 - S 2223 - 2/06, NWB direkt 8/2006 S. 5

Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Gewährt eine gemeinnützige Einrichtung ihren Mitgliedern geldwerte Vorteile, durch die kulturelle Betätigungen gefördert werden, die in erster Linie der Freizeitgestaltung der Mitglieder dienen, dürfen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abgezogen werden. Nicht jede Annehmlichkeit, die Mitgliedern gewährt wird, führt dazu, dass die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abgezogen werden dürfen (z. B. Beschaffung von Eintrittskarten, Verschaffung eines ggf. erleichterten Zugangs zu nicht verbilligten Eintrittskarten, „Dankeschönkonzert” oder eine ähnliche Veranstaltung exklusiv für Mitglieder). Wegen der bisherigen Unsicherheit in Bezug auf die Abziehbarkeit der Mitgliedsbeiträge ist es nicht zu beanstanden, wenn nach den vorstehenden Grundsätzen erstmals ab dem Jahr 2007 verfahren wird.

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