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BFH 01.02.2006 X B 166/05, NWB 8/2006 S. 63

Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für ab geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen verfassungsgemäß

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG (ab dem ) geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) als Sonderausgaben nach näherer Maßgabe der Überleitung in die sog. nachgelagerte Besteuerung (§ 10 Abs. 3 EStG) nur beschränkt abziehbar sind. Gegen diese gesetzliche Regelung bestehen bei summarischer Beurteilung keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies hat der NWB BAAAB-77014 in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung wegen Ablehnung des Antrags auf Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2005 entschieden. – Anmerkung: Die für eine Eilsache sehr sorgfältig begründete Entscheidung bestätigt den Gesetzgeber des AltEinkG, wonach die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherunge...

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