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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 763/05 E EFG 2006 S. 264 Nr. 4

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 21, BGB § 745 Abs. 1 Satz 2

Gewerbliche oder private Vermietung eines Grundstücksanteils im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Leitsatz

1. Die Vermietung eines Betriebsgrundstücks an eine GmbH durch eine aus deren Gesellschafter und dessen Ehefrau bestehende Bruchteilsgemeinschaft mit hälftiger Beteiligung begründet regelmäßig mangels personeller Verflechtung keine Betriebsaufspaltung.

2. Der Miteigentumsanteil des Ehemannes an diesem Grundstück gehört nicht zum Betriebsvermögen seines durch Verpachtung von Maschinen an die Betriebsgesellschaft begründeten (Besitz-)Einzelunternehmens, wenn ein Veranlassungszusammenhang der Nutzungsüberlassung mit den betrieblichen Interessen des Besitzunternehmens nicht festgestellt werden kann

3. Indizien für diesen Veranlassungszusammenhang sind die Vermietung zu nicht fremdüblichen Bedingungen, die besondere Zweckbestimmung oder Unverzichtbarkeit des Grundstücks für die Betriebsgesellschaft sowie eine Nutzungsüberlassung in zeitlicher Nähe zu der Begründung der Betriebsaufspaltung, nicht aber eine hälftige Miteigentumsquote an dem vermieteten Grundstück.

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 8 Nr. 27
EFG 2006 S. 264 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2006 S. 480
WPg 2006 S. 797 Nr. 12
MAAAB-76958

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.10.2005 - 7 K 763/05 E

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