Thomas Küffner, Oliver Zugmaier

Umsatzsteuer Kommentar

2024

ISBN: 3-482-40707-9

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Küffner, Zugmaier - Umsatzsteuer Kommentar Online

§ 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters

Ferdinand Huschens (Dezember 2023)

I. Einführung

1. Allgemeines, Zweck und Überblick

1Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 22a UStG (Huschens in Küffner/Zugmaier, USt, § 22a UStG Rz. 1 bis 4).

2. Unionsrecht

2Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 22a UStG (Huschens in Küffner/Zugmaier, USt, § 22a UStG Rz. 5 bis 8).

3. Rechtsentwicklung

3Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 22a UStG (Huschens in Küffner/Zugmaier, USt, § 22a UStG Rz. 9 bis 12/1). Durch Art. 12 Nr. 17 i. V. m. Art. 39 Abs. 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. , BGBl 2019 I S. 2451, wurde § 22b Abs. 2 UStG (die Vorschrift lautete vorher: „Der Fiskalvertreter hat unter der ihm nach § 22d Abs. 1 UStG erteilten Steuernummer eine Steuererklärung (§ 18 Abs. 3 und 4 UStG) abzugeben, in der er die Besteuerungsgrundlagen für jeden von ihm vertretenen Unternehmer zusammenfasst. Dies gilt für die Zusammenfassende Meldung entsprechend.“­) mit Wirkung v. durch folgende Absätze 2 und 2a ersetzt:

„(2) Der Fiskalvertreter hat unter der ihm nach § 22d Absatz 1 erteilten Steuernummer vierteljährlich Voranmeldungen (§ 18 Absatz 1) sowie eine Steuererklärung (§ 18 Absatz 3 und 4) abzugeben, in der er die Besteuerungsgrundlagen für je...

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