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StuB Nr. 21 vom Seite 936

Sachbezugswerte 2006 – steuerliche Praxisauswirkungen

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Freie Verpflegung und Unterkunft

Die Werte für freie Verpflegung (= Frühstück, Mittagessen und Abendessen) und Unterkunft betragen danach voraussichtlich für die alten Bundesländer 202,70 € bzw. 196,50 €, so dass sich ein Gesamtsachbezugswert von 399,20 € ergibt.

Auch in den neuen Ländern soll der Sachbezugswert für freie Verpflegung 202,70 € betragen. Der Wert für Unterkunft wird voraussichtlich 182 € betragen. Daraus würde sich für die neuen Bundesländer ein Gesamtwert für freie Verpflegung und Unterkunft von 384,70 € ergeben.

Mahlzeitengestellung im Betrieb

Sofern im Betrieb unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten abgegeben werden, so soll ab 2006 für das Frühstück 1,48 € und für das Mittag- und Abendessen jeweils 2,64 € angesetzt werden. Diese Werte gelten bundeseinheitlich. Dazu auch die folgende Übersicht:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
2002
2003
2004
2005
2006
(voraussichtlich)
Frühstück
1,40 €
1,43 €
1,44 €
1,46 €
1,48 €
Mittagessen
2,51 €
2,55 €
2,58 €
2,61 €
2,64 €
Abendessen
2,51 €
2,55 €
2,58 €
2,61 €
2,64 €

Die vorstehend aufgezeigten Sachbezugswerte werden in den Entwurf der Sachbezugsverordnung 2006 übernommen. Diese bedarf zwar noch der Zustimmung des Bundesrats. Hiervon ist aber auszugehen.

Auswirkungen auf die Lohn...

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Sachbezugswerte 2006 – steuerliche Praxisauswirkungen

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