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FG München Urteil v. - 15 K 4588/03 EFG 2006 S. 38 Nr. 1

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG 1997 § 12 Nr. 1

Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren „Psychology of vision” und „Integration von Focusing in eine körpertherapeutische Arbeit” nicht beruflich veranlasst

Aufwendungen einer evangelischen Pfarrerin u. Religionslehrerin für die Teilnahme an Seminare „Psychology of vision” und „focussing” sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Seminare zu den Themen „Psychology of vision” und „Integration von Focusing in eine körpertherapeutische Arbeit” dienen der Persönlichkeitsentwicklung und der Verbesserung der Kommunikation. Die Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an diesen Seminaren ist nicht ausschließlich oder weitaus überwiegend beruflich veranlasst, so dass ein Abzug der durch die Kursbesuche veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten mangels berufsspezifischen Zuschnitts der Seminare ausscheidet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 38 Nr. 1
OAAAB-67427

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 28.07.2005 - 15 K 4588/03

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