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NWB Nr. 41 vom Seite 3421

Grenzüberschreitende Verlustverrechnung

Vereinbarkeit der inländischen steuerlichen Nichtberück-sichtigung (EU-)ausländischer Verluste mit dem EU-Recht?

Detlef Vliegen

Der Frage der Verrechnung von Auslandsverlusten kommt im Unternehmenssteuerrecht besondere Bedeutung zu. Einkünfte, die deutsche Unternehmen in ihren ausländischen Betriebsstätten erzielen, sind aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel von der deutschen Steuer „ausgenommen” bzw. „freigestellt”. Nach herrschender Auffassung zählen zu diesen Einkünften nicht nur Gewinne, sondern auch eventuelle Verluste. Hieraus wird gefolgert, dass in DBA-Fällen ausländische Betriebsstättenverluste bei der deutschen Besteuerung grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Zur Frage der Vereinbarkeit der inländischen steuerlichen Nichtberücksichtigung (EU-)ausländischer Verluste mit dem EU-Recht sind zurzeit mehrere Verfahren vor dem EuGH, dem BFH und einzelnen Finanzgerichten anhängig.

1. Überblick über den Stand der Rechtsprechung

Der BFH hält mit Beschluss v. - I R 13/02 (BStBl 2003 II S. 795) das Verlustausgleichsverbot für Vermietungsverluste nach § 2a EStG mit dem Europarecht für unvereinbar und bejaht Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) und gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG). Die Rechtssache ist beim EuGH unter C-152/03, Ritter-Coulais, registrie...

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