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BFH 06.10.2004 IX R 68/01, StuB 24/2004 S. 1118

Einkommensteuer | Einbringung von Bruchteilseigentum in eine personenidentische Gesellschaft

(1) Bringen Bruchteilseigentümer Grundstücke zu unveränderten Anteilen in eine personenidentische Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Vermietungseinkünften ein, liegt steuerrechtlich kein Anschaffungsvorgang vor, weil die Gesellschafter gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 weiterhin im bisherigen Umfang als Bruchteilseigentümer der Grundstücke anzusehen sind. (2) Schuldzinsen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie für ein Darlehen gezahlt worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften verwendet worden ist (Bezug: § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977; §§ 9, 21 EStG).▶VT 931/03

Praxishinweise: Ein Anschaffungsvorgang liegt vor, wenn Aufwendungen erbracht werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Bei einer „Einbringung” von Bruchteilseigentum fehlt es aber an einem solchen Erwerb und es kann deshalb kein neues AfA-Volumen geschaffen werd...

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