Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 14/2003 S. 672

Vorrang des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Feststellungs- bzw. Festsetzungsverfahren

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen gem. §§ 176, 177 InsO dürfen gem. grundsätzlich keine Bescheide mehr erlassen werden, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt oder festgesetzt werden, die die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen können (Bezug: §§ 87, 174 f. InsO; § 47 Abs. 1 und 2 KStG a. F.).▶VT 754/03

Praxishinweise: Der BFH hält an der zum Konkursverfahren ergangenen Rechtsprechung auch für das Insolvenzverfahren fest. Für Fälle, in denen sich Steuererstattungen verzögern würden, billigt der BFH dem Insolvenzverwalter ein Antragsrecht für den Erlass etwaiger notwendiger Grundlagenbescheide zu.

– erl –

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen