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StuB 11/2004 S. 515

Rechtsnatur eines „leistungsfreien Baudarlehens” nach dem Dritten Förderungsweg

Sog. leistungsfreie Baudarlehen sind gem. rkr. (EFG 2004 S. 325) im Jahr der Auszahlung als echtes Darlehen zu qualifizieren mit der Folge, dass weder der Zufluss einer Einnahme angenommen werden kann noch die Herstellungskosten in Höhe der Darlehenssumme zu kürzen sind. Ertragsteuerliche Folgen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entstehen erst, wenn die Bank, welche das Darlehen gewährte, auf Rückzahlung verzicht hat (Bezug: 7, § 11, § 21 EStG).▶VT 383/04

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