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BFH 19.02.2004 VI R 135/01, StuB 9/2004 S. 423

Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für einen privat angeschafften PC anteilig als Werbungskosten absetzbar

(1) Ein privat angeschaffter und in der privaten Wohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 v. H. nicht übersteigt. (2) Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind aufzuteilen. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht einer solchen Aufteilung nicht entgegen. (3) Die Peripherie-Geräte einer PC-Anlage sind regelmäßig keine geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG.▶VT 346/04

Praxishinweise: Im Streitfall hatte der bei einem Telekommunikationsunternehmen angestellte Kläger einen PC erworben und die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht. Das FA lehnte die steuerliche Berücksichtigung mit der Begründung ab, der Computer sei nicht so gut wie ausschließlich beruflich genutzt w...

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