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StuB 5/2004 S. 239

Aussonderung von Arbeitszeitguthaben in der Insolvenz

Vom Arbeitgeber auf einem besonderen Bankkonto für die Abgeltung von Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer bereitgestellte Gelder unterliegen in der Insolvenz nicht der Aussonderung, wenn der Arbeitgeber selbst Inhaber des Kontos ist (§ 47 InsO; ).▶VT 215/04

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