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BFH 03.12.2003 IV B 192/03, StuB 5/2004 S. 231

Gewerbesteuer | Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform

(1) An der Verfassungsmäßigkeit der GewSt-Pflicht kraft Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG bestehen keine ernstlichen Zweifel. (2) Dies gilt auch für die GewSt-Pflicht einer Mitunternehmerschaft, an der neben freiberuflich tätigen Mitunternehmern eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, deren Gesellschafter und (hier) Geschäftsführer wiederum sämtlich freiberuflich tätig sind (Bezug: Art. 3 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 2 GewStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).▶VT 178/04

▶Praxishinweise: Die Fiktion des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG, wonach jede Kapitalgesellschaft – ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Inhalt ihrer Tätigkeit – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ist nach Ansicht des BFH sachgerecht, da sie sich in der Rechtsordnung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften wesentlich unterscheidet. Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft – die für sich die Me...BStBl 2000 II S. 160

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