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StuB 5/2003 S. 232

Einkommen-/Lohnsteuer | Überlassung von Mahlzeiten und Übernahme von Kosten für Taxifahrten als Arbeitslohn?

(1) Auch eine nach Abschluss des Arbeitstags den Arbeitnehmern in einem Restaurant gewährte Mahlzeit kann gem. rkr. (EFG 2003 S. 89) bei besonderen Projektarbeiten der Beschleunigung der Arbeit dienen und damit im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen. (2) Die Kostenübernahme von Taxifahrten für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Arbeitsstätte und Wohnung führt stets zu Arbeitslohn (Bezug: § 8, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG).▶VT 288/03

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