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StuB 20/2004 S. 936

Verlustübernahme als Betriebsausgabe

Verpflichtet sich eine Gesellschaft, die Anlaufverluste einer anderen Gesellschaft zu übernehmen, ohne dass ein hinreichendes eigenbetriebliches Interesse daran zu ersehen ist, so ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 6/04, EFG 2004 S. 769) die Verlustübernahme im Zweifel durch die Interessenlage des beiderseitigen Mehrheitsgesellschafters begründet. Die Aufwendungen stellen deshalb keine Betriebsausgaben dar (Bezug: § 14 Abs. 1 Nr. 1, 3 KStG; § 4 Abs. 4 EStG).▶VT 768/04

Praxishinweise: (1) Die eine Schlosserei betreibende PF-GmbH baute als neuen Geschäftszweig einen Baumarkt auf, den sie zum auf die F-GmbH übertrug. Der Mehrheitsgesellschafter beider Gesellschaften war zugleich atypisch stiller Gesellschafter der PF-GmbH. Nach einem Vertrag vom verpflichtete...

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