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StuB Nr. 23 vom Seite 1054

Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. 4. 1999

– Anmerkungen zum

von RA/StB Ursula Stoffel, Essen
Die Kernaussagen:
  • Mit Schreiben vom regelt das BMF Fragen des Vorsteuerabzugs und der Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab dem neu.

  • Nunmehr kann ein Fahrzeug, das sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch genutzt wird, dem Unternehmen zugeordnet werden.

  • Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird.

I. Vorbemerkungen

Mit Schreiben vom regelt das BMF Fragen des Vorsteuerabzugs und der Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab dem neu. Anlass hierfür war die Aufhebung des § 15 Abs. 1b UStG durch das StÄndG 2003 zum , das Auslaufen der Ermächtigung des Rats der Europäischen Union zum sowie das , nach dem die vorstehende Ratsermächtigung für den Zeitraum bis ungültig ist, so dass § 15 Abs. 1b UStG insoweit keine EG-rechtliche Grundlage hat.

II. Bisherige Rechtslage

Nach der vom bis zum gültigen Rechtslage waren Vorsteuerbeträge, die sich auf Anschaffung, Herstellung, Einfuhr, innergemeinschaftlichen Erwerb, Miete oder Betrieb von Fahrzeugen bezogen, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmens oder für unternehmensfremde Zwecke verwendet wurden, nur zu 50 % abziehbar. Dies galt unabhäng...

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Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. 4. 1999

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