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StuB Nr. 20 vom Seite 927

Rückstellungen für bestellte Lastkraftwagen?

– Anmerkungen zum Beitrag von Happe, StuB 2003 S. 546 –

von Prof. Dr. Theodor Siegel, Berlin
Die Kernthesen:
  • Öffentlich-rechtliche Anpassungsverpflichtungen stellen dann, wenn sie durch Werk- oder Kaufvertrag umgesetzt werden, ein schwebendes Geschäft dar, welches im Regelfall wegen des zu erwartenden Gegenwerts nicht bilanziert wird.

  • Solange die öffentlich-rechtliche Verpflichtung nur latent vorliegt, kann erst recht keine Rückstellung begründet werden. Auch das Going-Concern-Prinzip führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • Rückstellungen setzen die Unausweichlichkeit von Ausgaben ohne entsprechende Erwartungen von Gegenwerten voraus.

I. Ein lehrreiches BFH-Urteil

Eine der wichtigsten Fragen des Jahresabschlusses ist seit langem geklärt und dennoch immer noch nicht geklärt: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Rückstellung zu bilden? Verwirrung ergibt sich durch ein und seine Folgen. Eine der Folgen ist ein Nichtanwendungserlass des BMF, eine weitere dessen in der vorliegenden Zeitschrift erschienene Kritik durch Rüdiger Happe.

Der BFH hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Einem Säge- und Spanplattenwerk war im Dezember 1988 aus Umweltschutzgründen von der Gewerbeaufsicht aufgegeben worden, bis zum eine Spänetrocknungsanlage durch den Einbau einer...

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