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StuB Nr. 17 vom Seite 788

Erwerb „gebrauchter” Risikolebensversicherungen durch Anlagegesellschaften

(  S 2240 - 346 - StH 241S 2240 - 176 - StO 221)

Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Anlagegesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG auf dem sog. Zweitmarkt ein Port-S. 789folio von US-amerikanischen Risikolebensversicherungspolicen mit einer prognostizierten Restlaufzeit von zwischen sechs Monaten und acht Jahren erwerben. Die KG erwirbt die US-Lebensversicherungen gegen Zahlung eines Kaufpreises, der über dem Rückkaufpreis, jedoch deutlich unter der Versicherungssumme liegt. Dabei wird die KG bei der US-Versicherungsgesellschaft als neuer Versicherungsnehmer und -begünstigter eingetragen. Die versicherte Person bleibt jedoch weiterhin der ursprüngliche Versicherungsnehmer. Die Finanzierung des Versicherungskaufs erfolgt ausschließlich durch Eigenkapital. Bei Eintritt des Leistungsfalls, d. h. bei Ableben der versicherten Person, wird die Versicherungssumme direkt an die KG oder an den Treuhänder ausgezahlt. Der Erwerb der US-Lebensversicherungspolicen erfolgt in Zusammenarbeit mit sog. Settlement Companies in den USA, denen insoweit die Vorbereitung, d. h. die Einholung und Prüfung von entsprechenden Angeboten und die Durchführung des Erwerbs sowie die sich daran anschließende Verwaltung und regelmäßige Neubewertung der erworbe...

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