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StuB Nr. 16 vom Seite 742

„Abfindung” für Aufgabe der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker umsatzsteuerpflichtig

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Auch in der Aufgabe einer Tätigkeit kann eine Leistung liegen, die der USt unterliegt. Diese schmerzliche Erfahrung musste ein Kläger vor dem BFH machen, der sich seine hoch dotierte lebenslange Testamentsvollstreckertätigkeit von dem Erben hat „abkaufen” lassen. In dem vom BFH zu entscheidenden Fall (Urteil vom  - V R 40/02) war der Kläger von dem Erblasser auf Lebenszeit zu dessen Testamentsvollstrecker bestimmt worden. Alleinerbe war ein Verein. Wegen unüberbrückbarer Spannungen ist es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen, die durch einen Vergleich beendet wurde. Nach diesem Vergleich ist die Testamentsvollstreckung im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet worden. Der Kläger hat „als Entschädigung bzw. Schadenersatz für den Verlust aufgrund vorzeitiger Beendigung der Testamentsvollstreckung und den Entgang der ab auf die Dauer der Testamentsvollstreckung entfallenden Honorare” vorhandene Guthaben auf bestimmten Konten erhalten. Im Rahmen einer Außenprüfung hat das FA Kenntnis davon erlangt, dass der Kläger im Streitjahr für die Aufgabe seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker eine Zahlung i. H. von 2 317 893 DM erhalten hatte und unterwarf die Zahlung de...

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