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StuB Nr. 14 vom Seite 621

Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft

RA/StB Dr. Jens-Uwe Hinder, LL.M. und RA Dr. Christian Bleschke, beide Berlin
Die Kernfragen:
  • Welche Kriterien dienen zur Abgrenzung von typisch und atypisch stiller Gesellschaft?

  • Was gilt hinsichtlich der Besteuerung der atypisch stillen Gesellschaft bzw. der GmbH & atypisch Still?

  • Welche Auswirkungen haben vGA auf die Einkünfte der GmbH & atypisch Still?

Mit ihrer Vfg. vom hat die OFD Erfurt zur steuerlichen Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft Stellung genommen. Ein besonderer Schwerpunkt war dabei die GmbH & atypisch Still und hier insbesondere die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte unter Berücksichtigung der bisherigen Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur erläutert.

I. Einleitung

Die OFD Erfurt erläutert zunächst, dass die stille Gesellschaft eine Personengesellschaft ist, bei der sich der stille Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe eines anderen gegen einen Anteil am Gewinn (und ggf. Verlust) beteiligt (vgl. § 231 HGB). Bei der atypisch stillen Gesellschaft partizipiert der Stille zudem grundsätzlich an den stillen Reserven und am Geschäftswert.

Die stille Gesellschaft ist laut OFD eine reine Innengesellschaft, d. h. sie tritt nach außen nicht in Erscheinung. Zudem ents...

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