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BVerwG 23.06.1995 8 C 20/93
Erschließungsbeitragsrecht; | Erschlossensein durch eine Lärmschutzanlage (§ 131 BauGB)
Durch einen Wall zum Schutz vor Straßenlärm (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) werden i. S. des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Grundstücke erschlossen, die durch die Anlage eine Schallpegelminderung von mindestens 3 dB (A) erfahren ().