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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 2572/02 EFG 2005 S. 1379 Nr. 17

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Überstundenzuschläge an einen beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

  1. Vereinbarungen über die gesonderte Vergütung von Überstunden vertragen sich nicht mit den Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers.

  2. Von im Betrieb selbst mitarbeitenden Gesellschaftergeschäftsführern kleinerer GmbHs ist ein besonderer Einsatz zu erwarten, der eine besondere Vergütung außergewöhnlicher Arbeitszeiten und Stundenzahlen ausschließt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 27 Nr. 1
EFG 2005 S. 1379 Nr. 17
FAAAB-58867

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 07.05.2004 - 4 K 2572/02

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