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IWB 16/2005 S. 970

Russische Föderation | Gesetz über den gesetzlichen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. 1. 2005 720 Rubel im Monat. Mit Wirkung ab 1. 9. 2005 wird er auf 800 Rubel und ab 1. 5. 2006 auf 1 100 Rubel im Monat angehoben (siehe Gesetzessammlung der Russischen Föderation Nr. 1/2005). Der offizielle Wechselkurs (Mittelkurs) des russischen Rubels betrug am 25. 7. 2005 34,6033 Rubel = 1 €. Die Minimallöhne sollen bei den gegebenen russischen Preisverhältnissen einen im unteren Bereich angemessenen Lebensstandard sichern.

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