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FG Rheinland-Pfalz 26.04.1995 1 K 1633/94

Einkommensteuer; | Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung einer Eigentumswohnung (§ 21 EStG)

Veräußert ein Stpfl. kurz nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrer Anschaffung eine bis dahin vermietete Eigentumswohnung, so ist der für das Vorhandensein der Einkunftserzielungsabsicht sprechende Beweis des ersten Anscheins entkräftet, wenn der Mietvertrag von vornherein auf zwei Jahre befristet war, die Verkaufsabsicht in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag festgehalten wurde und der Stpfl. den Erwerb der Immobilie im vollen Umfang über ein laufendes Konto - ohne Vereinbarung eines festen Zinssatzes - finanziert hatte. Die aus der Vermietung entstandenen negativen Einkünfte sind daher nicht ausgleichsfähig ().

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