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IWB 14/2005 S. 962

Österreich | DBA Österreich-Litauen

Österreich hat am das DBA mit Litauen unterzeichnet. Das DBA sieht ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates von (i) 15 % auf Dividenden mit einer Ermäßigung auf 5 % bei Schachteldividenden (mindestens 25 % Beteiligung), (ii) 10 % auf Zinsen mit Befreiung für den öffentlichen Sektor und Exporttransaktionen, und (iii) 10 % auf Lizenzgebühren mit einer Ermäßigung auf 5 % für Gewerbelizenzen vor. Für das Entstehen einer Baubetriebsstätte gilt eine Frist von neun Monaten.

[itn]

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