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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 6

Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II

Eigenheimzulage als privilegiertes Einkommen?

Sowohl die Eigenheimzulage als auch das Baukindergeld werden nach den Regelungen des SGB II bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II- Anspruchs angerechnet. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bewertet die Eigenheimzulage allerdings durch Beschluss v. - L 8 AS 39/05 ER grundsätzlich als privilegiertes Einkommen.

Landessozialgericht: Eigenheimzulage grundsätzlich privilegiertes Einkommen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss v. - L 8 AS 39/05 ER entschieden, die Eigenheimzulage bezwecke nach dem Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung eine verstärkte Förderung der sog. Schwellenhaushalte und dabei vorrangig der Familien mit Kindern. Sie sei damit als zweckbestimmt i. S. des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und somit grundsätzlich als privilegiertes Einkommen anzusehen, soweit sie zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt werde.

Bundesregierung: Keine Anrechnung nur bei wirksamer Abtretung

In ihrer Antwort auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage der FDP (BT-Drucks. 15/5547) vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Eigenheimzulage als Einkommen beim Arbeitslosengeld II anzurechnen sei. Etwas anderes gelte nur, we...

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