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NWB Nr. 28 vom Seite 2413 Fach 26 Seite 4381

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im 2. Halbjahr 2004

Michael H. Korinth

Die im 2. Halbjahr 2004 veröffentlichte Rechtsprechung trägt dazu bei, dass sich der Nebel etwas lichtet, den der Gesetzgeber durch die Schuldrechtsreform über die Zulässigkeit vieler arbeitsvertraglicher Klauseln gelegt hat. Das BAG hatte Gelegenheit, die „Besonderheiten des Arbeitsrechts” näher zu bestimmen, die nach dem § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB „angemessen zu berücksichtigen” sind. Auch sind weitere Einzelheiten des Anspruchs auf Teilzeitarbeit durch die Rechtsprechung geklärt worden ebenso wie die Verteilung der Beweislast im Zeugnisberichtigungsprozess. Im Bereich des Kündigungsrechts gibt es eine weitgehende Kontinuität der Rechtsprechung. In vielen Fällen lohnt jedoch der Blick aufs Detail.

I. Allgemeines

1. Bei Verschmelzungen mehrerer Betriebe zu einem neuen einheitlichen Betrieb bestehen meist unterschiedliche Entgeltstrukturen, die nur schwer zu vereinheitlichen sind. Hierzu hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden, dass der Arbeitgeber nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn er nach der Verschmelzung die Differenzierung der Arbeitsbedingungen nach dem jeweils erreichten Besitzstand der aus den ursprünglichenS. 2414 Einzelbetrieben übernommenen Belegschaftsgruppen beibehält und vergleichba...

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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im 2. Halbjahr 2004

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