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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 10

Treuhand an Gesellschaftsanteilen

Merkmale und Rechtsfolgen

Anja Rösch

Beteiligungen an Gesellschaften können entweder unmittelbar durch ihren Inhaber oder im Rahmen eines Treuhandverhältnisses mittelbar gehalten werden. In der Praxis treten häufig Sachverhalte auf, in denen eine unmittelbare Beteiligung ungünstig oder gar ausgeschlossen ist. Abhilfe kann unter Umständen die Begründung eines Treuhandverhältnisses schaffen

Definition Treuhand

Jedes Treuhandverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Treuhänder durch den Treugeber in Bezug auf das Treugut Vermögensrechte übertragen oder eine Rechtsmacht eingeräumt wird, die ihn im Außenverhältnis umfassend berechtigt, während seine Rechtsstellung im Innenverhältnis zum Treugeber beschränkt ist. Damit ist ein Auseinanderfallen der wirtschaftlichen und rechtlichen Zuordnung des Treugutes verbunden.

Unter dem Treuhandbegriff werden die vielfältigsten Sachverhalte zusammengefasst. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf Eigen- S. 11tumslage und zugrunde liegende Interessen. Wenngleich bei treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen das allgemeine Recht der Treuhand Anwendung findet, ergeben sich aufgrund des Treuhandgegenstandes spezifisch gesellschaftsrechtliche Besond...

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