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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9090/03 EFG 2005 S. 1354 Nr. 17

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 38 Abs. 2 Satz 2, AktG § 71 Abs. 1 Nr. 2, AktG § 192 Abs. 2 Nr. 3

Ausübung der Rechte aus einem Aktienkaufoptionsvertrag als zusätzlicher Arbeitslohn

Leitsatz

Die Ausübung des Rechts aus einem, dem Arbeitnehmer von einem Dritten (hier: Mehrheitsgesellschafter der später in eine AG umzuwandelnden GmbH) eingeräumten, Aktienkaufoptionsvertrag stellt Arbeitslohn dar, wenn das Recht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht.

Bei der Einräumung eines Rechts deckt sich der Zeitpunkt des Zuflusses im Allgemeinen mit dem Zeitpunkt der Erfüllung des Anspruchs. Daraus folgt, dass erst die Ausübung des Rechts und die anschließende Verschaffung der Verfügungsmacht aus einem Optionsvertrag zum Zufluss eines geldwerten Vorteils führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1446 Nr. 24
EFG 2005 S. 1354 Nr. 17
WAAAB-52493

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 13.12.2004 - 9 K 9090/03

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