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BFH Urteil v. - II B 40/69

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob es mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu vereinbaren ist, den Empfänger einer baren Abfindung - Pflichtteil, Abfindungs(unter)vermächtnis - mit deren Nennwert zur Erbschaftsteuer heranzuziehen, wenn für den Anfall der Gegenstände, auf deren Wert die Teilabfindung bezogen ist - Erbschaft, Vermächtnis -, Einheitswerte anzusetzen sind.

Fundstelle(n):
HAAAB-50706

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 09.12.1969 - II B 40/69

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