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BFH Urteil v. - III 380/58 U BStBl 1962 III S. 79

Leitsatz

Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens einer Pfandleihe sind außer den ausgeliehenen Darlehen die laufenden Zinsen und Gewinne, auch wenn sie am Stichtage noch nicht fällig sind, unter zeitlicher Aufteilung (pro rata temporis) anzusetzen. Mangels Einzelberechnung ist für die Aufteilung eine Schätzung unter Beachtung der Verhältnisse des Pfandleihgewerbes und des Einzelbetriebes vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 79
BFHE 1962 S. 205 Nr. 74
QAAAB-47363

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BFH, Urteil v. 10.11.1961 - III 380/58 U

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