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BFH Urteil v. - V 88/58 U BStBl 1960 III S. 261

Leitsatz

Eine die Lagerung und den Großhandel von Wein betreibende eingetragene Genossenschaft, die nur gelegentlich ein Kommissionsgeschäft durchführt, ist nicht als sogenannte Weinkommissionärin im Sinne des § 53 Abs. 1 UStDB anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 261
BFHE 1961 S. 39 Nr. 71
QAAAB-47162

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BFH, Urteil v. 07.04.1960 - V 88/58 U

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