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BFH Urteil v. - II 269/58 U BStBl 1961 III S. 133

Leitsatz

Gewährt mit Rücksicht auf ein streitiges Erbrecht (Hoffolge) der Hoferbe dem weichenden Erben eine Abfindung, so kommt es für die Annahme eines erbschaftsteuerlich maßgebenden Erbvergleichs nicht darauf an, ob die Abfindung aus dem Nachlaß oder dem eigenen Vermögen des Hoferben gezahlt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 133
BFHE 1961 S. 358 Nr. 72
HAAAB-47058

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BFH, Urteil v. 01.02.1961 - II 269/58 U

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