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BGH 09.06.1994 I ZB 5/94

Prozeßrecht; | Eintragung einer Vorfrist zur Berufungsbegründungsfrist

Werden im Büro eines Rechtsanwalts keine Vorfristen zur Berufungsbegründungsfrist notiert, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im allgemeinen nicht gewährt werden, wenn die Nichtnotierung der Vorfrist als Ursache für die Fristversäumung in Betracht kommt. Ein Rechtsanwalt, der eine Verfügung zur Eintragung der Berufungsbegründungsfrist auf Tonträger diktiert, muß durch deutliche und unübersehbare Hinweise auf der Akte selbst und am Tonträger für die Mitarbeiter in der Kanzlei erkennbar machen, daß das Diktat eine im Fristenkalender einzutragende Berufungsbegründungsfrist betrifft ().

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