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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 242/04 EFG 2005 S. 726

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 2, GrEStG § 11 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2

Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsbesteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum und der zum in Kraft getretenen Steuersatzerhöhung

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Das Grunderwerbsteuergesetz ist weder deshalb verfassungswidrig, weil es unterschiedslos auch den Erwerb eines zur Selbstnutzung durch eine Familie bestimmten durchschnittlichen Wohnhauses der Grunderwerbsteuer unterwirft, noch aufgrund der am in Kraft getretenen Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes von 2 auf 3,5 vom Hundert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 726
EFG 2005 S. 726 Nr. 9
GAAAB-44770

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 01.02.2005 - 1 K 242/04

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