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BFH 20.10.2004 I R 11/03, NWB 5/2005 S. 40

Bilanzierung | Passivierung eines Darlehens bei Rangrücktritt und so genannter „haftungsloser” Darlehen (§§ 3c, 5 EStG)

Das NWB MAAAB-42211 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Rangrücktritt eines Darlehensgläubigers lässt das Erfordernis zur Passivierung der Darlehensverbindlichkeit regelmäßig unberührt. „Haftungslose” Darlehen sind hingegen nicht zu passivieren. (2) Einnahmen i. S. des § 3c EStG liegen bei Darlehensaufnahmen regelmäßig nicht vor. Dazu führt der Senat weiter aus: Steuerfreie Einnahmen i. S. des § 3c EStG können auch solche sein, die während der Zeit einer Steuerbefreiung zugeflossen sind und „Ausgaben” i. S. des § 3c EStG auch (lediglich buchmäßigen) Aufwand infolge der Einstellung eines Passivpostens umfassen, nachdem damit künftige Ausgaben antizipiert werden. – Anmerkung: Der Rangrücktritt des Darlehensgebers führte nicht zu einem auch aus § 5 Abs. 2a EStG herzuleitenden Passivierungsverbot, weil ...

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