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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 4 V 2535/03 EFG 2005 S. 227

Gesetze: KStG § 37 Abs. 2a Nr. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Das Körperschaftsteuermoratorium ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Der Gesetzgeber war zum Erlass des § 37a Absatz 2 Nr. 1 KStG gemäß der für die Steuergesetzgebung geltenden Kompetenznorm des Art 105 Absatz 2 i.V.m. Art 106 Absatz 3 Satz 1 GG befugt.

§ 37 Abs. 2a Nr. 1 KStG verstößt nicht gegen Art 14 GG.

Das Körperschaftsteuermoratorium steht im Einklang mit dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebot (Art 2 Absatz 1 i.V.m. Art 20 Absatz 3 GG).

Die Einführung des Körperschaftsteuermoratoriums verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Absatz 1 GG).

Das Interesse an einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft überwiegt das Interesse des Steuerpflichtigen an der Aussetzung der Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheides wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtsmäßigkeit.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 227
EFG 2005 S. 227 Nr. 3
KÖSDI 2004 S. 14427 Nr. 12
EAAAB-40475

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 04.11.2004 - 4 V 2535/03

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