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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - VI 345/2003

Gesetze: AO § 30a Abs. 3AO:208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FGO § 114 Abs. 1

Befugnisse der Steuerfahndung im Bankenbereich

Leitsatz

Die Steuerfahndung, die im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen namentlich noch nicht bekannte Bank-Mitarbeiter entsprechend dem amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschluss auch die Unterlagen und Belege solcher (nicht verfahrensbeteiligter) Bankkunden beschlagnahmt hat, die ausschließlich sog. "offene" Transfers von und nach Luxemburg getätigt haben, ist im Rahmen ihrer steuerrechtlichen Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO berechtigt, diese Unterlagen und Belege an die Wohnsitzfinanzämter der betroffenen Bankkunden in Form von Kontrollmitteilungen weiterzugeben. § 30a Abs. 3 AO steht dieser Befugnis nicht entgegen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 409
QAAAB-40471

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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 12.10.2004 - VI 345/2003

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